Es gibt doch noch Leute mit Grips
Meine Fresse, endlich spricht mal ein Amtsgericht aus was jeder von uns schon weiss:
Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit” untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei “der Bagatellkriminalität zuzuordnen”, erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht.
(…)
In der Begründung zweifelte das Gericht jene Argumentation an, die die Musikindustrie stets anführt. Im vorliegenden Fall sei ein vom Tauschbörsennutzer angebotenens Musikstück legal für weniger als einen Euro zu haben gewesen. Dies sei aber keinesfalls mit dem entgangenen Umsatz gleichzusetzen, denn es verhalte sich “hier wie überall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde.” Zur Bekräftigung führte auch das Gericht eine Studie an: Die Universität Harvard ermittelte demnach im Jahre 2004, dass der Schaden, der der Musikindustrie durch Tauschbörsen entsteht, gegen Null tendiere.
Quelle: heise online via nicorola
Für die Popkonserven der üblichen Verdächtigen (Namen spare ich mir an dieser Stelle) würde die Mehrheit der Tauschbörsennutzer nämlich keinen müden Cent ausgeben. Dann lieber ganz drauf verzichten. Die Argumentationskette “der Song wurde 1 Mio. mal runtergeladen, kostet bei iTunes 99 Cent, somit entgehen uns 990.000 Euro an Umsatz” hat mich schon immer aufgeregt.


(Keine BIGUPs bisher)














